Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- und Erlebnishof Gut Steinbeck
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reit & Erlebnishof Gut
Steinbeck und dem Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigten abgeschlossene Verträge
über die Erteilung von Reitunterricht und/oder Reitkursen.
2. Vertrag der festen Reitgruppe im Monats-ABO
Die Organisation des Reitunterrichtes erfolgt über das Onlineportal Reitbuch.com
(https://reiten-gutsteinbeck.reitbuch.com), eine Anmeldung ist dort Voraussetzung.
Der Vertrag kann von jedem Beteiligten bis zum 5. eines jeden Monats für den Ablauf dieses
Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine
Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs
Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen.
Die Entgelte werden jeweils zum Monatsanfang per Lastschrift eingezogen.
3. Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht wird über das Onlineprotal Reitbuch.com organisiert und an den dort
zugewiesenen und ggf. mündlich festgelegten Terminen erteilt. Aus organisatorischen
Gründen müssen nicht in Anspruch genommene Reitstunden spätestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Unterricht über das Portal storniert werden. Versäumte Reitstunden, die nicht
innerhalb von 24 Stunden vor dem Unterricht abgemeldet wurden, werden berechnet.
Der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck ist berechtigt bei Verhinderung der regulären
Reitlehrerin wahlweise einen Ersatzreitlehrer/in einzusetzen oder den Unterricht abzusagen.
Für abgesagten Unterricht kann der Reitschüler innerhalb von 4 Wochen nach Ausfall einen
Ersatztermin über das Portal buchen/vereinbaren. Ein Anspruch auf Nachholtermin, bei
Urlaub oder Erkrankung des Reitschülers besteht nicht.
An gesetzlichen Feiertagen, in drei Wochen der Sommerferien und zwischen Weihnachten
und Neujahr findet kein Unterricht statt. Urlaubszeiten, sowie planmäßiger Ausfall ohne die
Möglichkeit eines Ersatzreitlehrer/in, werden frühzeitig mitgeteilt. Bei kurzzeitigem Ausfall,
wird versucht die Reitschüler, bzw. die Eltern telefonisch zu erreichen. Grundlage dafür ist
jedoch, dass Änderungen bei den Telefonnummern, bzw. der Emailadresse, rechtzeitig im
Reitbuch angegeben werden!
Bei extremen Wetterlagen wie starker Hitze (analog Hitzefrei), langanhaltendem Frost, sowie
Unwettern (Warnstufe rot des DWD), fällt aus Rücksicht auf Mensch und Tier, der Unterricht aus.
Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht oder die Schulpferde nicht gezahlt, so ist der
Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am
Reitunterricht auszuschließen.
Reitschüler sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage
zu erscheinen und ihr Pferd vor der Reitstunde von der Weide/ Paddock zu holen, zu putzen,
zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Reitstunde beim abäppeln der Reitplätze, an
pferdepflege und dem Fegen der Putzplätze zu beteiligen.
Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe, festen Schuhen und geeigneter Kleidung Pflicht.
Das weitere Verhalten auf dem Reitplatz regelt die auf dem Platz aushängende Platz- oder
Hallenordnung. Den Anordnungen der Reitlehrer/-in ist Folge zu leisten.
4. Einstufung der Reiter
Die Reitlehrer/in entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche
Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesem zu belegenden Unterrichtes oder Kurses.
5. Haftung
Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Erwerbspferden des Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck
oder eigenen Pferden des Reitschülers statt. Der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck haftet nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir weisen auf das Restrisiko hin, dass auch ein gut
ausgebildetes Reitpferd ein Lebewesen ist, dass seinen Flucht- und Herdentrieben folgen kann.
Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck keine
Haftung. Es stehen den Reitschülern Schließfächer für die tages- oder Dauermiete zur Verfügung.