Reitbuch

Reit- und Erlebnishof Gut Steinbeck

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- und Erlebnishof Gut Steinbeck

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck und dem Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigten abgeschlossene Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und/oder Reitkursen.

2. Vertrag der festen Reitgruppe im Monats-ABO

  1. Die Organisation des Reitunterrichtes erfolgt über das Onlineportal Reitbuch.com (https://reiten-gutsteinbeck.reitbuch.com), eine Anmeldung ist dort Voraussetzung.
  2. Der Vertrag kann von jedem Beteiligten bis zum 5. eines jeden Monats für den Ablauf dieses Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen.
  4. Die Entgelte werden jeweils zum Monatsanfang per Lastschrift eingezogen.

3. Durchführung des Reitunterrichts

  1. Der Reitunterricht wird über das Onlineprotal Reitbuch.com organisiert und an den dort zugewiesenen und ggf. mündlich festgelegten Terminen erteilt. Aus organisatorischen Gründen müssen nicht in Anspruch genommene Reitstunden spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterricht über das Portal storniert werden. Versäumte Reitstunden, die nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem Unterricht abgemeldet wurden, werden berechnet.
  2. Der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck ist berechtigt bei Verhinderung der regulären Reitlehrerin wahlweise einen Ersatzreitlehrer/in einzusetzen oder den Unterricht abzusagen. Für abgesagten Unterricht kann der Reitschüler innerhalb von 4 Wochen nach Ausfall einen Ersatztermin über das Portal buchen/vereinbaren. Ein Anspruch auf Nachholtermin, bei Urlaub oder Erkrankung des Reitschülers besteht nicht.
  3. An gesetzlichen Feiertagen, in drei Wochen der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr findet kein Unterricht statt. Urlaubszeiten, sowie planmäßiger Ausfall ohne die Möglichkeit eines Ersatzreitlehrer/in, werden frühzeitig mitgeteilt. Bei kurzzeitigem Ausfall, wird versucht die Reitschüler, bzw. die Eltern telefonisch zu erreichen. Grundlage dafür ist jedoch, dass Änderungen bei den Telefonnummern, bzw. der Emailadresse, rechtzeitig im Reitbuch angegeben werden!
  4. Bei extremen Wetterlagen wie starker Hitze (analog Hitzefrei), langanhaltendem Frost, sowie Unwettern (Warnstufe rot des DWD), fällt aus Rücksicht auf Mensch und Tier, der Unterricht aus.
  5. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht oder die Schulpferde nicht gezahlt, so ist der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.
  6. Reitschüler sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen und ihr Pferd vor der Reitstunde von der Weide/ Paddock zu holen, zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Reitstunde beim abäppeln der Reitplätze, an pferdepflege und dem Fegen der Putzplätze zu beteiligen.
  7. Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe, festen Schuhen und geeigneter Kleidung Pflicht. Das weitere Verhalten auf dem Reitplatz regelt die auf dem Platz aushängende Platz- oder Hallenordnung. Den Anordnungen der Reitlehrer/-in ist Folge zu leisten.

4. Einstufung der Reiter

Die Reitlehrer/in entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesem zu belegenden Unterrichtes oder Kurses.

5. Haftung

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Erwerbspferden des Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck oder eigenen Pferden des Reitschülers statt. Der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir weisen auf das Restrisiko hin, dass auch ein gut ausgebildetes Reitpferd ein Lebewesen ist, dass seinen Flucht- und Herdentrieben folgen kann. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der Reit & Erlebnishof Gut Steinbeck keine Haftung. Es stehen den Reitschülern Schließfächer für die tages- oder Dauermiete zur Verfügung.